



Sicher vererben mit einem Schließfach
Neben den allgemeinen Aspekten des Vererbens (siehe dazu auch den Artikel “Richtig sicher vererben”) ist es von großer Bedeutung, sich frühzeitig mit den speziellen Regelungen für ein Asservato Wertschließfach im Todesfall auseinanderzusetzen. Die folgenden Informationen erläutern, welche Schritte notwendig sind, um den Zugriff auf den Inhalt des Schließfachs für die Erben zu gewährleisten und welche Vorkehrungen bereits zu Lebzeiten getroffen werden können.


Vorkehrungen zu Lebzeiten:
Frühzeitige Übertragung an Erben
Um spätere Komplikationen und Wartezeiten für die Erben zu minimieren, empfiehlt es sich dringend, bereits zu Lebzeiten eine Übertragung des Schließfaches an einen potenziellen Erben vorzunehmen. Wird der designierte Erbe zum Hauptmieter des Schließfachs, bleibt für den ursprünglichen Mieter (den potenziellen Erblasser) der Zugriff über einen Partnerzugang weiterhin gewährleistet. Diese proaktive Maßnahme stellt sicher, dass der Zugang zum Schließfach auch nach dem Ableben des Hauptmieters unkompliziert erfolgen kann, ohne die oft langwierigen Legitimationsprozesse abwarten zu müssen.
Maßnahmen nach dem Todesfall:
Sperrung des Schließfaches
Mit dem Bekanntwerden des Todes eines Mieters ist Asservato gesetzlich verpflichtet, das betreffende Wertschließfach umgehend zu sperren. Diese Sperrung bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt kein Zugriff mehr auf den Inhalt des Schließfaches möglich ist – auch nicht für Partner oder andere Bevollmächtigte, die zuvor Zugriff hatten. Diese Maßnahme dient der Sicherung des Nachlasses und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben.
Zugang für Erben und Bevollmächtigte:
Notwendige Legitimationsnachweise
Um nach der Sperrung wieder Zugang zum Schließfach zu erhalten, müssen sich die Erben entsprechend legitimieren. Dies geschieht in der Regel durch die Vorlage eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Ein Testamentsvollstrecker muss sich durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis ausweisen.
Asservato kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Vorlage dieser umfangreichen Legitimationsunterlagen verzichten. Dies ist der Fall, wenn dem Unternehmen eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift des Testaments oder Erbvertrags des verstorbenen Mieters sowie die Niederschrift über die zugehörige testamentarische Eröffnung vorgelegt wird. Diese Möglichkeit kann den Prozess erheblich beschleunigen.
Sind mehrere Erben vorhanden, können diese gemeinschaftlich schriftlich einen Bevollmächtigten benennen, der dann den Zugang zum Schließfach erhält. Die entsprechende schriftliche Vollmacht muss Asservato zur Verfügung gestellt werden.
Öffnung des Schließfaches:
Notarielle Begleitung und Dokumentation
Die tatsächliche Öffnung des Asservato Wertschließfachs erfolgt stets im Beisein eines Notars. Der Notar hat dabei eine zentrale Rolle:



Diese notarielle Begleitung gewährleistet die rechtliche Korrektheit des Vorgangs und schützt alle Beteiligten.

Anfallende Kosten im Erbfall
Für die Sonderöffnung des Asservato Wertschließfachs nach dem Todesfall fällt ein Entgelt gemäß dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis von Asservato an. Dieses Entgelt ist von den Erben zu tragen. Darüber hinaus sind alle anfallenden Notarkosten für die Begleitung und Dokumentation der Schließfachöffnung ebenfalls durch die Erben zu übernehmen. Es ist wichtig, diese Kostenfaktoren bei der Nachlassplanung zu berücksichtigen.
Meldepflicht an das Finanzamt
Asservato ist gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt Meldung über das Vorhandensein des Wertschließfaches zu erstatten, sobald der Todesfall eines Mieters bekannt wird.