Grundsätzlich nur Sie und natürlich Asservato. Im Gegensatz zu Banken und Sparkassen müssen bankenunabhängige Schließfächer nicht den Behörden, also zum Beispiel dem Finanzamt, gemeldet werden.
Allein Sie entscheiden, ob Sie etwa einer Person Ihres absoluten Vertrauens von Ihrem Schließfach berichten, oder ob Sie lieber schweigen und Wert auf absolute Diskretion legen.
Nein. Was Sie in Ihrem Schließfach verwahren, geht nur Sie etwas an. Kein/e Mitarbeiter/in von Asservato wird Sie jemals fragen, was Sie in Ihrem Schließfach verwahren. Das ist einzig und allein Ihre Sache. Sie müssen demzufolge auch keine Inventarlisten, Fotos o.ä. vorlegen. Diskretion steht bei Asservato an vorderster Stelle.
Zugang zum Schließfach des Verstorbenen haben ausschließlich Personen, die sich als Erbe legitimieren können, also durch Vorlage eines Erbscheins oder der beglaubigten Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) des Verstorbenen.
Sie können also zum Beispiel per Testament bestimmen, wer im Fall Ihres Todes Zugriff auf den Inhalt Ihres Schließfachs hat. Dadurch ist sichergestellt, dass Ihre Wertsachen, Ihr Bargeld und Ihre wichtigen Dokumente nicht in falsche Hände gelangen.
Wichtig: Verwahren Sie Ihr Testament nie in einem Schließfach. Dann nämlich stehen die Erben vor einem Problem. Sie sind oft nicht in der Lage nachzuweisen, dass sie die Erben des Schließfach-Inhabers sind. In diesem Fall muss in der Regel der voraussichtliche Erbe eine Nachlasspflegeschaft beantragen, um durch einen Nachlasspfleger feststellen zu lassen, ob sich im Schließfach ein Testament befindet. Wenn Sie also Ihr Testament nicht an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren möchten, wählen Sie die amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht oder beim Testamentsregister der Bundesnotarkammer unter: https://www.testamentsregister.de.
Nein. Zu Ihren Lebzeiten dürfen nur Sie und gegebenenfalls eine von Ihnen ausdrücklich bevollmächtigte Person Ihr Schließfach öffnen. Nach Ihrem Ableben müssen sich – wie erwähnt – Ihre Erben als solche legitimieren.
Das entscheiden allein Sie. Asservato wird Ihren Partner/Ihre Partnerin nicht informieren. Dies geschieht erst nach Ihrem Tod, falls Sie den Partner/die Partnerin als Erbe eingesetzt haben. Ansonsten können Sie Ihr die Anmietung eines Schließfachs entweder für sich behalten, oder es aber mit Ihrem/Ihrer Partnerin teilen und ihm bzw. ihr eine entsprechende Vollmacht einräumen. Grundsätzlich aber gilt: Je weniger Personen von Ihrem Schließfach wissen, umso besser.